Wir sind für Sie da

Übersicht der Zugangsregelung

Zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen sowie der uns anvertrauen Patient*innen gelten ab sofort die folgenden Zugangsregeln in unserem Haus.

Sie sind…

…am Weg in eines der MVZs: 

Mit Betreten des Hauses müssen Sie an den Eingangskontrollen Ihren 3G-Nachweis vorzeigen; für Kinder ist das Testheft aus der Schule ausreichend.

…als Begleitperson eines Patienten des MZVs:

 Aus medizinischen oder sozialen Gründen können Begleitpersonen notwendig sein. Mit Betreten des Hauses müssen Sie an den Eingangskontrollen Ihren 3G-Nachweis vorzeigen; für Kinder ist das Testheft aus der Schule ausreichend.

…Seelsorger, Rechtsanwalt, Notar oder sonstige Person, der aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist:

Bitte melden Sie sich am Eingang/Pforte und legen Sie Ihr Anliegen entsprechend dokumentiert vor bzw. weisen Sie sich aus. Dort werden Sie nach Ihrem 3G-Nachweis gefragt, der jedoch nicht zwingend notwendig ist. 

…Vertreter, Externer Dienstleister

Prinzipiell bitten wir alle Dienstleister aktuell darum, Termine wenn möglich telefonisch durchzuführen. Mit Betreten des Hauses müssen Sie an den Eingangskontrollen Ihren 3G-Nachweis vorzeigen.

…Anlieferer:

 Für einen kurzfristigen Aufenthalt von unter 15 Minuten ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Dies betrifft neben Vertretern, Handwerkern oder der Post auch Personen, die Wäsche oder andere Gegenstände von stationär aufgenommenen Patienten abliefern. Bitte melden Sie sich dazu am Empfangsbereich an.