Wir sind für Sie da
Übersicht der Zugangsregelung
Zum Schutz unserer Mitarbeiter*innen sowie der uns anvertrauen Patient*innen gelten ab sofort die folgenden Zugangsregeln in unserem Haus.
Sie sind…
…am Weg in eines der MVZs:
Mit Betreten des Hauses müssen Sie an den Eingangskontrollen Ihren 3G-Nachweis vorzeigen; für Kinder ist das Testheft aus der Schule ausreichend.
…als Begleitperson eines Patienten des MZVs:
Aus medizinischen oder sozialen Gründen können Begleitpersonen notwendig sein. Mit Betreten des Hauses müssen Sie an den Eingangskontrollen Ihren 3G-Nachweis vorzeigen; für Kinder ist das Testheft aus der Schule ausreichend.
…Seelsorger, Rechtsanwalt, Notar oder sonstige Person, der aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist:
Bitte melden Sie sich am Eingang/Pforte und legen Sie Ihr Anliegen entsprechend dokumentiert vor bzw. weisen Sie sich aus. Dort werden Sie nach Ihrem 3G-Nachweis gefragt, der jedoch nicht zwingend notwendig ist.
…Vertreter, Externer Dienstleister:
Prinzipiell bitten wir alle Dienstleister aktuell darum, Termine wenn möglich telefonisch durchzuführen. Mit Betreten des Hauses müssen Sie an den Eingangskontrollen Ihren 3G-Nachweis vorzeigen.
…Anlieferer:
Für einen kurzfristigen Aufenthalt von unter 15 Minuten ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Dies betrifft neben Vertretern, Handwerkern oder der Post auch Personen, die Wäsche oder andere Gegenstände von stationär aufgenommenen Patienten abliefern. Bitte melden Sie sich dazu am Empfangsbereich an.