Patienteninformationen

Als gesetzlich versicherter Patient bringen Sie bitte zu Ihrem Termin Ihre Krankenversicherungskarte sowie eine Überweisung mit. Auf der Überweisung Ihres Hausarztes muss der Zusatz der jeweiligen Fachindikation vermerkt sein, für den Sie einen Termin in der Medizinisches Versorgungszentrum Hersfeld-Rotenburg GmbH haben.

Als privat Versicherter oder Selbstzahler müssen Sie, sofern Sie im Falle einer privaten Versicherung keinen anderslautenden Versicherungsvertrag besitzen, keine speziellen Modalitäten beachten.

Durch den Wegfall der Praxisgebühr bleibt es dennoch beim bestehenden Überweisungsverfahren, damit der Überweiser (i.d.R. der Hausarzt) einen Arztbrief sowie die dazugehörigen Befunde erhält. Daher benötigen wir auch weiterhin eine Überweisung. Des Weiteren bitten wir um Vorlage aller relevanten vorherigen Befunde, damit wir Doppeluntersuchungen und längere Wartezeiten für Sie möglichst vermeiden können.

Bitte bringen Sie bei der Erstvorstellung folgende Unterlagen mit, dies dient der besseren Erfassung der Krankengeschichte und der Einordnung Ihrer Symptome:

  • Aktuelle Arztbriefe
  • ältere Arztbriefe besonders bei schweren oder chronischen Vorerkrankungen
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Liste nicht-vertragener Medikamente
  • Aktuelle Röntgen-, CT-, MRT-Befunde

Kann ich vom MVZ eine Überweisung an andere Ärzte erhalten?
Die Ärztinnen und Ärzte im MVZ sind berechtigt, Ihnen auch Überweisungen zu anderen Fachgebieten auszustellen.

Wartezeit
Aufgrund der verschiedenen Fachdisziplinen, vielfältigen Behandlungen und Diagnosen kann es zu unterschiedlichen Wartezeiten kommen. Deshalb wird es möglicherweise, trotz eines vorher vereinbarten Termins vorkommen, dass ein Patient, der nach Ihnen gekommen ist, früher aufgerufen wird.
Wir bitten Sie um Verständnis, denn wir sind selbstverständlich immer um einen reibungslosen und optimalen Ablauf bemüht.

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL)?
IGEL sind ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Diese können aber im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein und dürfen auf Wunsch des Patienten erbracht werden. Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht allerdings kein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Leistungen, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht besteht, können ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden.

Rezept- und Überweisungsbestellung
Gerne können Sie Ihre Rezepte und Überweisungen telefonisch bestellen.

Beschwerden
Das MVZ Hersfeld-Rotenburg und alle seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben ihr Bestes, um Ihnen als Patienten zu helfen und Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Doch trotz des hohen Qualitätsstandards unseres Hauses können auch bei uns Fehler passieren. Manchmal wird ein berechtigtes Anliegen eines Patienten nicht wahrgenommen oder es kommt zu vermeidbaren Beeinträchtigungen bzw. Mängeln. Wir wollen solche Fehler konsequent aufdecken und beseitigen, denn die Zufriedenheit unserer Patienten liegt uns am Herzen.

Sollten Sie Anlass zu einer Beschwerde haben, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Sekretariat der Kaufmännischen Direktion: Telefon (06621) 88-55500 / Telefax (06621) 88-55511.

Haben Sie weitere Fragen?
Sofern Sie weitere Fragen haben, bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt oder an die Arzthelferinnen im MVZ zu wenden.